Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeiter des Nikolaus-Groß-Abendgymnasiums,
in der Hoffnung, dass Sie erholsame Feiertage verbringen konnten, wende ich mich am Ende der Osterferien an Sie, um Ihnen die aktualisierten Informationen für den Schulbetrieb in der kommenden Woche mitzuteilen.
Nach den kurzfristigen Entscheidungen der Landesregierung erreichte uns nun die hierauf basierende Dienstmail mit den ausführlichen rechtlichen Bestimmungen, die Sie unter folgendem Link im Detail nachlesen können:
Für unsere Schule bedeutet dies:
Präsenzunterricht für die Semester der Qualifikationsphase
- In der kommenden Woche findet für alle Semester der Qualifikationsphase (Semester 3, 4, 5 und 6) der Unterricht ausschließlich in der Schule in der gewohnten Präsenzform statt.
Distanzunterricht für den Vorkurs und die Semester 1 und 2
- In der kommenden Woche findet für alle Studierende des Vorkurses und der Semester 1 und 2 der Unterricht ausschließlich in Distanzform statt. Dies geschieht in der gewohnten Weise unter Nutzung von Office365 / Teams.
- Die Studierende, die aus unterschiedlichen Gründen nicht am Distanzlernen teilnehmen können, besitzen auch weiterhin die Möglichkeit nach Anmeldung im Sekretariat in den Räumen der Schule unter Verwendung der digitalen Endgeräte der Schule am Unterricht teilzunehmen („study-hall“).
Pflicht zur Durchführung von Schnelltests
Ab der kommenden Woche gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für alle Studierende, Lehrkräfte und Mitarbeiter. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Diese Tests finden in der kommenden Woche am Montag und am Donnerstag in der ersten Stunde in den jeweiligen Kursen statt und werden von den unterrichtenden Lehrern angeleitet. Zur Handhabung und Durchführung der Tests verweise ich gerne auf die Ihnen gegebenen Informationen vor den Ferien.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Studierende, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und erhalten kein alternatives unterrichtliches Angebot in Form von Distanzlernen.
Durchführung der Sprachfeststellungsprüfungen
Die angekündigten Sprachfeststellungsprüfungen finden wie angekündigt in der Schule statt. Die angemeldeten und eingeladenen Studierenden finden sich bitte zu dem angegebenen Termin in der Schule ein, um an der Prüfung teilzunehmen. Auch für diese Studierende gilt die Testpflicht. Vor Prüfungsbeginn erhalten alle Teilnehmer die Gelegenheit einen Test durchzuführen.
Um für alle in der Schule Anwesenden einen sicheren Schulbesuch zu gewährleisten, weise ich noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der Grundlagen unseres Hygienekonzepts in der Schule hin. Dies bedeutet, unter anderem:
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske.
- Das Einhalten der bekannten „A-H-A“ – Regeln ist selbstverständlich.
- Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet.
- Im Schulgebäude und während des Unterrichts ist die Einnahme von Speisen zu unterlassen.
- Nutzen Sie nur die Ihnen zugewiesenen Räume und Pausenflächen. Beachten Sie dazu die aktuellen Aushänge und Raumpläne.
- Beachten Sie beim Betreten und Verlassen des Gebäudes die durch Pfeile ausgewiesene Laufrichtung.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen nach den Osterferien und wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit und ein erholsames Wochenende.
Viele Grüße
Jochen Suthe
Schulleiter