Erklärung zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes

von | 03.02.2004

Am 27. Januar 2004 verabschiedete der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesung das Doppelhaushaltsgesetz 2004/2005 mit der damit verbundenen Änderung des Ersatzschulfinanzgesetzes. Dieser Beschluss veranlasst die Arbeitsgemeinschaft aller katholischen Schulen in Freier Trägerschaft im Bistum Essen zu folgender Erklärung durch den Vorsitzenden Oberstudiendirektor i.K. Hans-Georg Steiffert:

Der Doppelhaushalt 2004/05 sowie insbesondere die darin enthaltenen Änderungen des Ersatzschulfinanzgesetzes waren bereits im Vorfeld Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen, in denen auf die Unzulänglichkeit des Gesetzesentwurfs hingewiesen wurde. Mit Genugtuung können wir jetzt zwar vermerken, dass die Landesregierung auf diese Einwände und den massiven Protest von Eltern und Schülern reagierte, indem sie Maßnahmen abmilderte, die geeignet waren, die Existenz freier Schulen zu bedrohen. Mit Betroffenheit müssen wir jetzt aber feststellen, dass die Landtagsmehrheit die in der Diskussion vorgebrachten Argumente nicht in der einzig sinnvollen Weise aufgriff und von jeder einseitigen Kürzung im Ersatzschulbereich Abstand nahm. Ganz offensichtlich war der Mehrheit des Landtages weder die Tragweite ihrer Handlung noch die Brisanz der Materie bewusst.

Die Arbeitsgemeinschaft sieht in dem Haushaltsbeschluss eine ungerechtfertigte, einseitige und bildungsfeindliche Maßnahme von überdies rechtlich zweifelhafter Qualität. Sie protestiert deshalb gegen diese Maßnahme mit Sorge und Nachdruck. Die Landtagsmehrheit hat mit ihrem Beschluss vom 27. Januar 2004 die Freien Träger einseitig belastet. Sie hat dazu beigetragen, dass Zusagen der Landesregierung nicht eingehalten wurden und damit die notwendige Vertrauensgrundlage zwischen den Freien Schulen und der Landesregierung erheblich beeinträchtigt wurde. Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen hat die Landtagsmehrheit mit diesem Beschluss einen Angriff auf die traditionsreichen, erfolgreichen und vom Elternwillen getragenen Privatschulen in NRW unternommen. Der den Freien Schulen zugefügte Schaden – materiell und immateriell – ist in seinen Konsequenzen noch nicht abzuschätzen.

Es ist unsere Sorge um die Zukunft der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler und es ist der Elternwille, die uns veranlassen, mit Nachdruck und Deutlichkeit zu fordern:

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen und die verantwortlichen Politiker mögen die ihnen von unserer Landesverfassung auferlegten Pflicht gegenüber den freien Schulen erfüllen. Sie mögen den Freien Schulen dieses Landes den Rahmen erhalten, in dem diese ihren besonderen Aufgaben langfristig und verbindlich ohne materielle und politische Benachteiligungen nachkommen können.

In diesem Zusammenhang erinnert die Arbeitsgemeinschaft noch einmal daran,

  • dass die Arbeit der Freien Schulen in NRW Verfassungsrang hat,
  • dass diese Schulen einen pädagogisch unverzichtbaren Beitrag leisten und
  • dass die freien Träger erheblich zur Subventionierung staatlicher Ausgaben beitragen.

Die Arbeitsgemeinschaft wird die weitere Entwicklung zusammen mit den Eltern mit kritischer Aufmerksamkeit verfolgen.

Duisburg, den 03. Februar 2004

Hans-Georg Steiffert
Oberstudiendirektor i.K.